Luftaufnahme Landschlachterei Bernd Thies

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs der Versandschlachterei Bernd Thies e. Kfm. (nachfolgend „BT“)

I. Geltungsbereich

1. Für alle Angebote, Bestellungen und Aufträge sind ausschließlich die nachfolgend abgedruckten AGB maßgebend. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.

2. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer haben Vorrang vor diesen AGB.

II. Vertragsschluss / Leistungsumfang

1. Die Angebote der BT sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Auftrag von BT schriftlich bestätigt oder ausgeführt wurde.

2. Der Leistungsumfang der BT ergibt sich ausschließlich aus der schriftlich erteilten Auftragsbestätigung.

III. Lieferfristen

Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von BT bei Annahme der Bestellung angegeben.

IV. Preise, Zahlungsbedingungen, Lieferung

1. Die Preise von BT gelten ab Lager zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

2. Zahlungen sind entsprechend der Konditionen der Auftragsbestätigung zu leisten. Sollte nichts genannt sein, gelten acht (8) Tage ab Rechnungsstellung und Lieferung ohne jeden Abzug als vereinbart.

3. Bei Zahlungsverzug ist BT berechtigt, neben einer Pauschale von 40 Euro, Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden Verzugszinssatzes zu berechnen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden behält sich BT ausdrücklich vor.

4. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

5. Eine etwaige Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung (nachfolgend auch „gesicherte Forderungen“) behält sich BT das Eigentum an den verkauften Waren vor.

2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat BT unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die BT gehörenden Waren erfolgen.

3. Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

a) Bei der Verarbeitung der gelieferten Ware nach § 950 BGB wird die neue Sache für die BT hergestellt, ohne diese zu verpflichten. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die neue Sache. Für die Fälle einer Verbindung oder Vermischung der gelieferten Sache mit anderen beweglichen Sachen (§§ 947, 948 BFB) tritt der Käufer im Voraus seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren an BT ab. Verliert BT an diesen hergestellten und den gelieferten Waren ihr Eigentum, tritt der Käufer hiermit im Voraus seinen Vergütungsanspruch nach § 951 BGB an BT ab, die hiermit diese Abtretung annimmt.

b) Der Käufer tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehenden Absatzes zur Sicherheit an BT ab, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob diese an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft werden; BT nimmt die Abtretung hiermit an.

c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben BT ermächtigt. BT verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ihnen gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und BT den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. IV. 3 geltend macht.

VI. Mängelansprüche des Käufers / Haftung

1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften.

2. Soweit nachfolgend nicht anders geregelt haftet BT nicht für mittelbare und unvorhersehbare, atypische Schäden.

3. BT haftet nach diesem Vertrag nur für solche Schäden, die auf eine schuldhafte Verletzung ihrer wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) aus diesem Vertrag zurückzuführen sind, oder für die ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt oder aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf sowie wesentliche Nebenpflichten, deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährden kann. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

3. Für Schäden, die BT durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht, sowie für Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz haftet BT summenmäßig unbeschränkt. Bei einem Verstoß gegen Kardinalspflichten ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden beschränkt.

VII. Vertragsanpassung (Force Majeure)

Sofern unvorhersehbare Ereignisse, wie etwa Mobilmachung, Krieg, Epidemien, Pandemien, Aufruhr, Streik, Aussperrung, die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb der BT erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben neu angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht der BT das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will die BT von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Käufer mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Käufer eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

VIII. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sonstiges

1. Ist der Käufer Kaufmann, wird für beide Teile bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten als Gerichtsstand - auch für Wechsel, Scheck- und Urkundenprozesse - Elmshorn vereinbart. Die BT ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

2. Die Rechtsbeziehung zwischen BT und dem Käufer unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.

3. Sollte eine Regelung in diesen AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen bestehen.

Stand: März 2020

Copyright 2019 Versandschlachterei Bernd Thies e. Kfm.